10 DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten
- Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
- Nur am Pistenrand aufsteigen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
- Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen und bei Vereisung der Pisten. Bei Pistenquerungen Abstände zueinander halten. Keine Querungen in unübersichtlichen Bereichen.
- Pistensperrungen, Warnhinweise und lokale Regelungen beachten.
- Größte Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seilwinden sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr.
- Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren. Bei Dunkelheit stets mit eingeschalteter Stirnlampe gehen, reflektierende Kleidung tragen.
- Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind.
- Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden.
- Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden Tiere empfindlich gestört. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
- Regelungen an den Parkplätzen beachten, Parkgebühren bezahlen, umweltfreundlich anreisen.
Ganz risiko- und konfliktfrei sind Skitouren auf Pisten also nicht. Neben Kollisionsgefahr mit Alpinskifahrern ist das Umfeld von Pistenraupen gefährlich, die vor allem nachts oft an Seilwinden die Pisten präparieren. Zudem sind die Liftbetreiber nicht begeistert, wenn die Tourengeher noch vor dem Skibetrieb ihre Spuren in die frisch präparierten Pisten ziehen. In der Vergangenheit gab es deshalb immer wieder Ärger bis hin zu Rechtsstreitigkeiten, weil Liftbetreiber Pisten für Skitourengeher kategorisch sperren wollten, was gegen das freie Betretungsrecht der Natur in Bayern spricht. Die Rechtslage ist inzwischen geklärt und Pisten dürfen nur bei akuter Gefahr (wie etwa starke Vereisung, Lawinensprengung, Pistenpräparierung) zeitweise gesperrt werden.
In den meisten Gebieten in Bayern und Österreich üben sich Liftgesellschaften und Tourengeher inzwischen in einem recht gut funktionierenden Zusammenleben. Auch, weil die Alpenvereine gemeinsam mit den örtlichen Skigebietsbetreibern gemeinsam gute und praktikable Lösungen für alle Seiten erarbeitet haben, die in vielen Skigebieten durch plakative Schilder für alle ersichtlich sind. Halten sich alle an die jeweils örtlichen Regelungen sowie die allgemein gültigen zehn DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten, die inzwischen auch im ganzen Alpenraum gültig sind, haben alle was davon.
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